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   OLG Dresden, 05.02.2020 - 4 U 2191/19   

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https://dejure.org/2020,6399
OLG Dresden, 05.02.2020 - 4 U 2191/19 (https://dejure.org/2020,6399)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.02.2020 - 4 U 2191/19 (https://dejure.org/2020,6399)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 4 U 2191/19 (https://dejure.org/2020,6399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall beim Einfädeln in den fließenden Verkehr - Haftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StVG § 17
    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis im Falle eines Verkehrsunfalls beim Einfädeln in den fließenden Vekrehr

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 6 O 1424/18
  • OLG Dresden, 05.02.2020 - 4 U 2191/19
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2020 - 4 U 2191/19
    Zu seinen Lasten streitet im Normalfall ein Anschein (BGH, DAR 11, 696).
  • OLG Köln, 19.07.2005 - 4 U 35/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2020 - 4 U 2191/19
    Von einer Beendigung des Einfahrvorgangs ist dann auszugehen, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 15.08.2007 - 12 U 202/06 - juris, Rz. 10; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 35/04, jeweils m.w.N. und jeweils nach juris).
  • KG, 15.08.2007 - 12 U 202/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftung des vom Fahrbahnrand Anfahrenden bei Kollision

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2020 - 4 U 2191/19
    Von einer Beendigung des Einfahrvorgangs ist dann auszugehen, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 15.08.2007 - 12 U 202/06 - juris, Rz. 10; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 35/04, jeweils m.w.N. und jeweils nach juris).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2020 - 4 U 2191/19
    Hierbei zählen aber nur Umstände, die erwiesen sind, sonst bleiben sie außer Ansatz (statt vieler: BGH, NJW 2007, 506; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 17 StVG Rz. 5 m.w.N.).
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